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Bitte beachten:
Wird die Unterrichtsstunde nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, muss sie bezahlt werden, auch im Falle von Krankheit o.ä.
Ist in einer Reitstunde nur ein(e) ReiterIn eingetragen, handelt es sich um eine Einzelstunde, die auch als solche zu bezahlen ist.
Die Halle kann dann auch von anderen ReiterInnen genutzt werden.
Eine Einzelstunde ist nicht zu zahlen, wenn durch Absagen nur noch ein(e) ReiterIn übrig bleibt. |